Am 05. Dezember wurde der Tag des Ehrenamtes begangen. Und tatsächlich: Die Ehrenamtlichen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, weshalb sie sich jede Anerkennung verdient haben. Aber dabei sollte man auch den Versicherungsschutz im Blick behalten.
20 Millionen Menschen sind hierzulande laut TNS Infratest als Ehrenamtliche tätig - als Schülerlotsen oder in Freizeit- und Sportvereinen, sogar bei der Feuerwehr, als ehrenamtliche Richter oder in der Kommunalpolitik. Ohne sie würden vielerorts die Räder stillstehen. Doch auch wer freiwillig Großes leistet, sollte dabei den Versicherungsschutz nicht außer Acht lassen. Denn im Zweifel lauern existenzbedrohende Risiken, für die der Betroffene einstehen muss.
Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Absicherung: Ehrenamtliche können über den Verein abgesichert sein, für den sie arbeiten. Oder individuell vorsorgen. Gut zu wissen ist, dass viele Ehrenamtliche bereits über die gesetzliche Unfallversicherung Schutz genießen. Das gilt zum Beispiel für Tätigkeiten in Rettungsunternehmen wie der Feuerwehr, der Wohlfahrt, Bildung, in der Kirchenarbeit oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).
Viele Träger und Vereine schließen zudem Gruppenversicherungen für die Tätigkeiten ihrer Mitglieder ab. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten. So können schnell Lücken entstehen, weil in der Regel nur die ehrenamtliche Tätigkeit und der Weg dorthin versichert ist. Oft ist der Schutz auf das Vereinsgelände beschränkt. Auch hat nicht jeder Träger entsprechende Versicherungen für seine Mitglieder abgeschlossen. Um sicherzugehen, sollte man nicht nur bei der Organisation nachfragen, sondern sich den Schutz gleich schriftlich bestätigen lassen.
Darüber hinaus können sich Ehrenamtliche auch individuell absichern. Eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jeder Bürger haben: Hier gilt es, im Vertrag nachzulesen, ob und in welchem Umfang Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten besteht. Auch in Betriebs- und Vereinshaftpflicht-Policen sollten Ehrenamtliche ausdrücklich laut Vertrag eingeschlossen sein. Denn auch im Ehrenamt haften Personen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Darüber hinaus ist eine private Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung ratsam. Denn nicht nur im Ehrenamt lauern Gefahren - die meisten Unfälle passieren in der Freizeit! Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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