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Kfz-Versicherung: der Preis ist nicht alles!

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Die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung läuft auf Hochtouren. Denn die meisten Versicherer haben eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende des Kalenderjahres festgelegt. Wer sich einen neuen Schutz suchen will, muss bis zum 30. November seinen Altvertrag gekündigt haben. Entscheidend ist hierbei, wann der Vertrag den Versicherer erreicht, also das Zustellungsdatum - nicht, wann die Kündigung losgeschickt wurde. Doch man sollte nicht um jeden Preis wechseln.

Tatsächlich haben Versicherer und Vergleichsportale damit begonnen, für einen Wechsel des Autoversicherers zu werben. In der Regel wird dabei die Prämie als Argument angeführt: Man könne mit einem neuen Kfz-Versicherer viel Geld sparen. Doch das ist heimtückisch. Wer alleine auf den Preis der Versicherung schaut und vorzeitig seine alte Police kündigt, könnte im schlimmsten Fall wichtige Leistungen verlieren. Auch in der Kfz-Versicherung gilt: Vertrag ist nicht gleich Vertrag!

Auf die Leistungen kommt es an!

Beispiel Marderbiss: Manche Kasko-Versicherer erbringen nur für die direkten Schäden eines solchen Bisses eine Leistung, nicht aber für Folgeschäden. Das ist deshalb fatal, weil Motordefekte fast immer aus den Folgeschäden resultieren: zum Beispiel, wenn ein Kabel für die Kühlung durchbissen wurde und der Motor überhitzt. Schnell hat man dann einen Totalschaden, für den der Versicherer nicht aufkommt.

Ebenfalls wichtig: Der „Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit“. Zwar hat es in der Haftpflicht-Versicherung in der Regel keine Folgen, wenn der Versicherer grob fahrlässiges Verhalten ausschließt. Anders hingegen beim Vollkasko-Schutz, wenn also der Schaden am eigenen PKW ersetzt werden soll. Dann kann der Versicherer - abhängig vom Einzelfall - eine Zahlung schon verweigern, wenn man versehentlich bei Rot fuhr. Oder wenn der Unfall daraus resultierte, dass man am Autoradio einen anderen Sender suchte.

Rabattregeln beachten!

Auch hinsichtlich der Rabatt-Vereinbarungen lohnt ein Blick in den Vertrag. Manche Versicherer bieten zum Beispiel Preisnachlässe, wenn das Auto nachts in der Garage parkt - aber nicht alle. Oder sie gestatten es, dass man den Zweitwagen günstiger mitversichert.

Auch der sogenannte Rabattretter kann verloren gehen, der in der Regel bei Altverträgen bis 2012 Vertragsbestandteil war. Der Rabattretter verhindert zwar keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Allerdings wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Der Rabattretter ist vom Rabattschutz zu unterscheiden: dieser verhindert, dass der Autofahrer nach einem einmaligen Unfall, den er selbst verursacht hat, zurückgestuft wird.

Gerade wenn Versicherte einen Unfall gebaut haben und vom Rabattschutz Gebrauch machten, ist Vorsicht geboten. Bei einem Wechsel der Versicherung wird dem neuen Anbieter nämlich jene Schadensfreiheitsklasse gemeldet, die ohne Rabattschutz bestehen würde: der Wechsler wird also zurückgestuft. Grundsätzlich lohnt sich ein Blick, wie der Versicherer mit Rückstufungen umgeht.

Der Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung kann sich lohnen, weil die Versicherer auf einem umkämpften Markt auch bei ihren Klauseln nachbessern. Dennoch sollten hierbei die Leistungen im Auge behalten werden: sowohl beim alten wie beim gewünschten neuen Vertrag. Sonst erlebt man beim neuen Anbieter schnell eine böse Überraschung, wenn es doch zu einem Kaskoschaden kommt.