Die Leistungen der gesetzlichen Rente reichen in Zukunft für einen sorgenfreien Lebensabend nicht aus. Deshalb ist die private Rentenversicherung zum zentralen Vorsorgeinstrument in der privaten Altersvorsorge geworden. Sie bietet garantierte lebenslange Renten und ist sehr flexibel. Der Beitrag wird regelmäßig oder als Einmalbetrag gezahlt. So kann die Altersversorgung zum Beispiel aus einer ablaufenden Lebensversicherung oder einem Sparvertrag auf einen Schlag aufgestockt werden. Leistungen werden sofort (Sofortrente, nur bei Verträgen mit Einmalbeitrag) oder nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit fällig (Aufschubrente).
Es gibt folgende Auszahlungsoptionen:
monatliche, lebenslange Rentenzahlung
monatliche, abgekürzte Rentenzahlung
einmalige Kapitalauszahlung
Die private Rentenversicherung schließt auf Wunsch zusätzliche Risiken wie Berufsunfähigkeit oder den Pflegefall ein. Versicherte können sich zwischen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Variante der Kapitalanlage ihrer privaten Rentenversicherung entscheiden. Diese Flexibilität macht die private aufgeschobene Rentenversicherung vor allem für junge Menschen interessant, die auf Veränderungen in ihrer Lebenssituation reagieren wollen, sich aber dennoch über einen längeren Zeitraum mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen einen soliden Grundstock für ihre Altersversorgung aufbauen möchten.
Die Sofortrente ist hingegen die geeignete Variante für Ältere, die eine größere Summe einzahlen und dann eine lebenslange Rente erhalten.
Steuervorteile einer privaten Rente
Ertragsanteil einer lebenslangen Leibrente (Auszug)
Alter bei Rentenbeginn
steuerpflichtiger Anteil (in %)
60 - 61
22
62
21
63
20
64
19
65 - 66
18
67
17
68
16
69 - 70
15
...
...
Private Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Das ist nur ein Bruchteil der Gesamtrente.
Info
Bei den meisten Verträgen kann anstelle der Rente auch eine Kapitalzahlung gewählt werden. Von der bleibt die Hälfte des Gewinns (Ablaufleistung minus Beiträge) steuerfrei, wenn der Versicherte mindestens 62 Jahre alt ist und der Vertrag zwölf Jahre oder länger bestanden hat (Halbeinkünfteverfahren, gilt für Abschlüsse ab 2.1.2005). Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, muss mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein, damit die Steuerbegünstigung zum Tragen kommt.
Die private Kapitallebensversicherung
Diese Versicherung kombiniert eine Leistung im Todesfall mit Kapitalaufbau und schließt auf Wunsch zusätzliche Risiken wie Berufsunfähigkeit oder den Pflegefall ein. Sie können sich zwischen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Variante der Kapitalanlage entscheiden. Für Verträge, die ab dem 2.1.2005 abgeschlossen wurden, gilt ebenfalls das Halbeinkünfteverfahren. Mit dem Siegeszug der privaten Rentenversicherung ist der Stellenwert von Kapitallebensversicherungen zurückgegangen. Allerdings gibt es weiterhin einige Konstellationen, bei denen der Abschluss sinnvoll ist. Wir beraten Sie gern zu den Details.
Unser Tipp: Private Vorsorge ist unverzichtbar. Eine private Kapitalversicherung verbindet Sicherheit mit Kapitalaufbau und Steuervorteilen.
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Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de