Viele Stuben sind in der Adventszeit weihnachtlich geschmückt und erhalten so ihre Gemütlichkeit. Dabei sollte aber der Brandschutz nicht vernachlässigt werden. Denn zu keiner Jahreszeit kommt es so oft zu Bränden wie im Advent.
Die vorweihnachtliche Zeit wäre wohl nichts ohne gemütliches Kerzenlicht und all die bunten Girlanden, die nun überall wieder zu sehen sein werden. Denn während es draußen kalt ist, gibt es wohl nichts Schöneres, als sich gemeinsam mit seinen Lieben vor dem Kamin zu versammeln. Keine Frage: Weihnachten ist traditionell auch ein Lichterfest. Und doch hat die Weihnachtszeit auch ihre Schattenzeiten: In keiner Zeit des Jahres kommt es so oft zu Wohnungsbränden.
Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) müssen die Hausratversicherer in der Weihnachts- und Silvesterzeit 40 Prozent mehr Brände regulieren als üblich. Kein Wunder: offenes Licht und unzureichend gesicherte Adventsgestecke führen leider oft dazu, dass sich gemütliche Besinnlichkeit in einen Alptraum verwandelt.
Deshalb sollte man beim Umgang mit Feuer und Weihnachtsgestecken unbedingte Vorsicht walten lassen. Dazu gehört es, dass man den Weihnachtsbaum nicht einfach mit handelsüblichen Kerzen zum Strahlen bringen will, wie die Berliner Feuerwehr aktuell informiert. Denn diese entwickeln eine Temperatur von bis zu 750 Grad – und setzen Tannenzweige und Holz schnell in Brand. Kerzen sollte man grundsätzlich nur auf einem festen und schwer entflammbaren Untersatz nutzen.
Auch sollten Kerzen, Teelichter und entsprechend ausgestattete Weihnachtskränze klug im Raum platziert werden. Und das heißt: dort, wo eben nichts anbrennen kann. Gardinen, Papierdeckchen und Kissen können schnell in Brand geraten, wenn eine Kerze zu nah an sie herangestellt wird. Eine weitere wichtige Regel: Kerzen und offenes Licht sollten nicht längere Zeit unbeobachtet bleiben. Deshalb besser löschen, wenn man den Raum verlässt.
Doch eine Brandgefahr geht auch von Lichterketten für den Weihnachtsbaum aus. Vor allem dann, wenn sie kein TÜV- oder „Geprüfte Sicherheit“-Siegel haben. Denn viele billige Ketten sind wahre Brandgefährder, wie die „Stiftung Warentest“ warnt. Sie werden so heiß, dass der Tannenbaum schnell entzündet werden kann, und auch durch Kurzschlüsse kann es zu Bränden kommen.
Passiert trotz entsprechender Vorsicht dennoch etwas, kann bei Sachschäden im Haus oder in der Wohnung die Hausratversicherung in Anspruch genommen werden. Durch Brand beschädigter oder zerstörter Hausrat wird dann zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Auch Schäden, die durch das Löschen des Brands entstanden sind, werden ersetzt.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de