Zum 1. Januar 2025 werden die Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben. Grund dafür sind die gestiegenen Löhne und Gehälter des vergangenen Jahres. Das Bundeskabinett hat bereits die entsprechende Verordnung beschlossen, jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.
Die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr führt dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen sollen. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent. Diese Rate bildet die Grundlage für die Fortschreibung der sozialen Sicherung für 2025. Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13 Prozent, was zu einer geringeren Anpassung der Rechengrößen führte.
Das Bundeskabinett hat die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen, die noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Sollte diese erfolgen, tritt die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft.
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöht werden. 2024 lag sie noch bei 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro erhöhen. 2024 betrug sie noch 69.300 Euro im Jahr beziehungsweise 5.775 Euro im Monat.
Auch in der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze Anfang des Jahres deutlich steigen, und zwar erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 lag die Grenze in den neuen Bundesländern noch bei 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll die Einkommensgrenze von 9.300 Euro im Monat auf 9.900 Euro im Monat erhöht werden. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert, da sie die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten berücksichtigt.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 Euro im Jahr betragen. 2024 betrug es 45.358 Euro.
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