Verbraucher- und Datenschützer warnen aktuell: Facebook-Nutzer sollten ihr Passwort ändern. Denn erneut sorgt der Social-Media-Gigant mit äußerst laschen Datenschutz-Vorkehrungen für Ärger. Das gilt vor allem auch für Gewerbetreibende. Was dahinter steckt.
Verbraucherschützer warnen aktuell, dass die Nutzer von Facebook ihr Passwort ändern sollten. Grund ist, dass das Netzwerk erneut durch ein Datenschutzleck aufgefallen ist. So sei bei einer „routinemäßigen Überprüfung“ im Januar aufgefallen, dass rund 600 Millionen Login-Daten unverschlüsselt und im Klartext abgespeichert worden seien. Das heißt, jeder der rund 20.000 Mitarbeiter hätte sie lesen und kopieren können, um sie eventuell zu missbrauchen.
Bisher ist aber kein Missbrauch der Login-Daten bekannt geworden. Auch Facebook wiegelt ab: Es seien keine Daten nach außen gedrungen. Dennoch empfiehlt nun die Verbraucherzentrale Sachsen, dass die Nutzer ihr Passwort ändern sollten. Das gilt besonders, wenn man den Account auch gewerblich nutzt. Denn im schlimmsten Fall könnten dann wiederum andere Daten entwendet werden, etwa von Kunden. Hier sei daran erinnert, dass man dank Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hier mittlerweile strengere Regeln befolgen muss. Betroffen sind übrigens auch Instagram-Accounts.
Speziell Unternehmer und Gewerbetreibende sollten auch ihren Versicherungsschutz checken, inwiefern sie gegen Cyberrisiken abgesichert sind. Schließlich verschaffen sich Hacker recht häufig unbefugt Zugriff zu Kundenprofilen, um sensible Daten abzugreifen. Schnell hat man dann nicht nur Ärger mit dem Gesetzgeber — sondern auch einen Image-Schaden, der im schlimmsten Fall Kunden kostet. Hier bietet eine Cyberversicherung Schutz. Auch kleine und mittlere Unternehmen finden hier den passenden Vertrag. Allerdings sollte man auf die Details achten, denn die Angebote sind noch wenig standardisiert und unterscheiden sich stark.
Im Vertrag enthalten sein sollte die Betriebsunterbrechung: also Ersatz für Ertragsausfälle in der Zeit, in der die Firma aufgrund der Cyberschäden stillsteht. Auch die Herstellung von IT-Systemen und Drittschäden (zum Beispiel den möglichen Imageverlust eines Unternehmens bei Datendiebstahl) sollte versichert sein.
Experten empfehlen übrigens, dass man für mehrere Accounts und Social-Media-Plattformen auch mehrere Passwörter verwenden sollte. Sonst haben Datendiebe mit einem Hack auch Zugang zu allen anderen Diensten. Darüber hinaus sollten Unternehmer genau bedenken, wer in der Firma auf welche Weise Zugang zu Daten hat.
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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