Bei manchen Versicherungsarten kann es sich lohnen, hin und wieder zu schauen, ob der Vertrag noch zeitgemäß ist - oder neuere Verträge nicht bessere Leistungen und eine höhere Absicherung bieten. Eine solche Versicherung ist die Hausratversicherung. Hier haben viele Anbieter in den letzten Jahren ihr Bedingungswerk verbessert.
Bei vielen Versicherungsarten ist es sinnvoll, einen Vertrag langfristig zu halten - etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei dem sich der Beitrag am Alter und am Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss orientiert. Es gibt aber auch Versicherungen, bei denen es sinnvoll sein kann, seinen Altvertrag gegen einen neuen Tarif einzutauschen. Ein solches Beispiel ist die Hausratversicherung.
Hier haben die Versicherer, auch angetrieben durch einen harten Preis- und Wettbewerbsdruck, in den letzten Jahren ihre Tarife „aufgepäppelt“ und teils neue Leistungen integriert. Das wurde auch deshalb notwendig, weil es in der Zwischenzeit rasante technische Entwicklungen gab. Wer beispielsweise in den 90er Jahren seinen Vertrag abgeschlossen hat, wird verständlicherweise kaum Extrabausteine für das Internet vorfinden. Neuere Verträge beinhalten mitunter schon einen Grundschutz bei sogenannten Phishing-Schäden - wenn also Geld beim Online-Banking verloren geht, weil jemand Passwörter klaut.
Ein weiteres Beispiel ist die Innovationsgarantie. Diese Leistung bewirkt, dass der Hausratvertrag auch dann mit der Zeit geht, wenn man den Tarif nicht wechselt. Überarbeitet der Versicherer sein Bedingungswerk, werden Leistungsverbesserungen automatisch Vertragsbestandteil auch bei Altverträgen, wenn eine Innovationsgarantie vereinbart wurde.
Grundsätzlich führt der harte Marktkampf dazu, dass die Hausratversicherer vermehrt Leistungen in ihre Tarife nehmen, die früher kostenpflichtig per Zusatzbaustein dazu gewählt werden mussten. Das bestätigt auch die Zeitschrift „Finanztest“, die vor kurzem 144 Angebote untersucht hat. „Neue Tarife bieten mehr“, so das Fazit der Studie. Hier sollte man aber genauestens die Leistungen mit dem Altvertrag abgleichen, ob ein Wechsel des Vertrages tatsächlich lohnt. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler!
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de