Hobby Motorboot: Nur mit ausreichend Haftpflicht-Schutz
am
Die Nutzung von Motorbooten wird bei den Deutschen immer beliebter. Laut dem Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) gab es 2023 rund 1,2 Millionen registrierte Motorboote in Deutschland, ein Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fast die Hälfte der deutschen Motorbootbesitzer nutzt ihre Boote auch im Ausland. Daher ist der richtige Haftpflichtschutz unverzichtbar.
Haftpflicht in Deutschland: keine Pflicht, aber äußerst ratsam
Normale Haftpflichtpolicen decken meist nur Ruder-, Paddel- und Tretboote ab, nicht jedoch das eigene Motorboot. Auch gibt es in Deutschland keine Pflichtversicherung für Motorboote. Und dennoch ist eine spezielle Motorboot- Haftpflicht dringend zu empfehlen.
Können doch Unfälle mit Motorboot erheblichen Schaden anrichten – Sach-, aber insbesondere auch Personenschaden. Man stelle sich nur einmal vor, ein Motorboot kollidiert durch eine Unachtsamkeit mit einem anderen Motorboot und es kommt bei mehreren Unfallbeteiligten zu schweren Verletzungen oder gar zu einer Behinderung. Solche Schäden können einen Schadenverursacher ruinieren – denn Unfälle mit Motorboot können vergleichbar schwer sein wie Unfälle mit Pkw. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiftung Warentest, eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu vereinbaren für die Bootshaftpflicht.
In manchen Ländern ist die Bootshaftpflicht eine Pflichtversicherung
In Ländern wie Italien, Spanien, Kroatien und der Schweiz besteht eine Versicherungspflicht für Motorboote:
In Kroatien ist die Deckungssumme mit etwa 470.000 Euro niedrig – Policen, die man vor Ort abschließt, decken meist nur Personenschäden im Wasser ab (Schwimmer, Taucher). Daher empfiehlt es sich, schon zuvor eine Versicherung mit höherer Deckung in Deutschland abzuschließen.
In Spanien sind die Mindestdeckungssummen noch niedriger: 336.568 Euro, was aus Sicht von Experten viel zu wenig ist.
Die Schweiz verlangt eine realistischere Deckungssumme: 2 Millionen Franken (ca. 2,06 Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden.
In Italien sind die geforderten Summen am höchsten: 6,45 Millionen Euro für Personenschäden und 1,30 Millionen Euro für Sachschäden. Auch bei einer schon bestehenden Haftpflicht sollte man hier prüfen, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Boot mieten: hier kann eine Wassersportversicherung für Boote helfen
Wenn man ein Boot im Urlaub mietet, ist dieses meist vor Ort versichert. Das Beispiel Kroatien zeigt aber, dass Deckungssummen manchmal sehr niedrig sind. Deswegen kann eine zusätzliche Wassersportversicherung sinnvoll sein, die auch leistet, sobald man mit einem fremden Boot einen Schaden anrichtet. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de