Krankenkasse darf Blindenhund nicht pauschal verweigern
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Dass es sich lohnen kann, wenn gesetzlich Versicherte für ihre Rechte kämpfen, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG). Der fünfte Senat hat einer blinden und hochbetagten Frau ein Blindenhund zugesprochen, obwohl die Krankenkasse eine Übernahme der Kosten bis zuletzt abgelehnt hatte. Damit stärkte das Gericht die Rechte von Behinderten. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: L 16/1 KR 371/15).
Wie das Landessozialgericht in einer Pressemeldung berichtet, hatte im konkreten Rechtsstreit eine 73jährige Seniorin ihre Krankenkasse verklagt. Die Frau war erblindet und nutzte deshalb bisher einen Blindenstock. Aufgrund einer fortschreitenden Autoimmunerkrankung konnte sie jedoch zunehmend schlechter laufen und war deshalb auf einen Rollator angewiesen.
Die Frau beantragte bei ihrer Krankenkasse einen Blindenhund. Sie argumentierte, dass sie aufgrund der Gehbehinderung schlecht ihren Blindenstock einsetzen könne, da sie zugleich ihren Rollator führen müsse. Deshalb habe sie Probleme, zum Beispiel Eingänge von Geschäften oder Straßenübergänge zu finden. Die Krankenkasse aber lehnte eine Übernahme der Kosten ab mit der Begründung, sie sei aufgrund ihrer Gehbehinderung ohnehin nicht in der Lage, einen Blindenhund zu führen. Deshalb sei es unwirtschaftlich, ein solches Tier zu finanzieren.
Das aber sahen die Richter des Landessozialgerichtes anders. Sehr wohl nämlich hatte die Frau mittels mehrerer Ärzte und unabhängiger Gutachter nachweisen können, dass sie noch Kraft und Fitness besitzt, um trotz ihres Rollators auch einen Blindenhund zu führen: auch, wenn hierfür ein umfangreiches Training mit dem Tier und Spezialisten notwendig wurde. So betonten die Richter auch, dass eine Krankenkasse nicht einfach pauschal die Kostenübernahme für einen Blindenhund ablehnen dürfe, wenn eine Gehbehinderung vorliege. Hier komme es immer auf den Einzelfall an.
Auch wenn ein Krankenversicherer die Bewilligung von Hilfsmitteln ablehnt, sollte man nicht aufgeben. Es lohnt sich, für seine Rechte zu kämpfen und in den Widerspruch zu gehen. Hierbei kann es nützlich sein, sich professionelle Hilfe zu holen, etwa durch eine Patientenberatung. So hoben auch die Richter im vorliegenden Rechtsstreit hervor, dass eine Krankenkasse die Pflicht zu einer humanen Krankenbehandlung habe.
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