Zum 1. März 2019 treten wieder einige Änderungen in Kraft, die auch Versicherungen und Finanzen betreffen. Die Mütterrente wird angehoben — und Mofa-Fahrer müssen ihr Kennzeichen ändern.
Wenn der neue Monat anbricht, dann werden auch wieder einige Änderungen des Gesetzgebers wirksam. Das betrifft auch erneut die Finanzen. So können sich Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, über etwas mehr Mütterrente freuen, wenn sie Anspruch darauf haben. Angepasst werden nun vor allem die Renten der Bestandsrentner, während in der Regel Neurentner schon seit dem Jahresbeginn den höheren Betrag erhalten. Aber keine Sorge: Die Mütterrente wird rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt.
Für die Erziehungszeiten der vor 1992 geborenen Kinder erhalten die Mütter (und Väter, wenn sie das Kind erzogen haben) nämlich seit Januar einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet. In Westdeutschland bedeutet das 16,02 Euro mehr pro Monat und Kind, in Ostdeutschland 15,35 Euro, so berichtet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite.
Wirklich tätig werden müssen die Mütter hierfür nicht: die Mütterrente wird automatisch erhöht. Grundsätzlich ist kein gesonderter Antrag für die Mütterrente erforderlich, lediglich Pflege- und Adoptiveltern müssen beim Rentenversicherungs-Träger einen formlosen Antrag stellen. Wenn das Geld nicht berechnet wird, sollte man sich aber dennoch danach erkundigen, da bei der Berechnung der Renten auch Fehler passieren.
Neues Kennzeichen für Mofas und Krads
Aktiv werden muss nun auch, wer mit seinem Mofa auf die Straße will und noch kein neues Nummernschild hat. Denn die Krad-Kennzeichen verlieren wie jedes Jahr Ende Februar ihre Gültigkeit und müssen entsprechend getauscht werden. Mit den blauen Nummernschildern sollte dann niemand mehr auf die Straße, denn das bedeutet eine Straftat. Stattdessen ist grün die Farbe der Saison. In der Regel ist nur ein Schreiben an den Versicherer notwendig, um das neue Nummernschild zu erhalten. Viele bieten den Service mittlerweile auch per App an.
Aufpassen müssen auch Unternehmer aus dem Baugewerbe. Zum März tritt ein neuer Mindestlohn für Facharbeiter in Kraft: statt 14,95 Euro in West wird er auf 15,20 Euro erhöht. In Ostdeutschland müssen mindestens 12,20 Euro gezahlt werden, hier ist der Mindestlohn niedriger. Berlin nimmt mit 15,05 Euro eine Sonderstellung ein. Auch hier können Verstöße hart bestraft und im schlimmsten Fall als Straftat eingestuft werden.
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