Eine aktuelle Studie zeigt, welche Art von Zusatzversicherungen die gesetzlich Versicherten am liebsten abschließen. Bedenklich: die Pflegezusatzversicherung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Das kann für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige große Probleme mit sich bringen, wenn der Ernstfall eingetreten ist.
Welche Krankenzusatzversicherungen schließen die gesetzlich Versicherten am häufigsten ab? Die Gothaer hat hierzu eine bevölkerungsrepräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Es zeigt sich: Die Zahnzusatzversicherung ist hier der absolute Favorit der Deutschen. 77 Prozent der Befragten sagen aus, dass sie eine solche Police besitzen. Nicht von ungefähr: Müssen Zähne ersetzt werden, drohen Kosten im hohen vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Und Zahnlücken beeinflussen nicht nur das eigene Wohlbefinden: Mehrere Umfragen zeigen, dass sie leider auch Vorurteile gegenüber Menschen mit sich bringen können.
Auf Rang zwei platzieren sich stationäre Zusatzversicherungen: solche Angebote also, mit denen man sich ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefartzbehandlung sichern kann, wenn man in die Klinik muss. Immerhin 37 Prozent besitzen laut Umfrage einen solchen Schutz. Die Krankentagegeldversicherung und die Brillenversicherung teilen sich mit je 30 Prozent Zustimmung den dritten Platz der beliebtesten Zusatz-Angebote. Erstgenannte ist vor allem wichtig, wenn man nicht mit einem Krankentagegeld über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, zum Beispiel für Unternehmer. Sie zahlt täglich einen vorher vereinbarten Betrag, um fehlendes Einkommen aufzufangen, wenn man länger im Job ausfällt.
Aber die Umfrage brachte auch Bedenkliches zutage. Denn ausgerechnet die so wichtige Pflegezusatzversicherung besitzen nur 15 Prozent der Umfrageteilnehmer. Sie ist und bleibt somit eine Nische. Hier sei daran erinnert, dass enorm hohe Pflegekosten drohen, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss. Nach Berechnungen der Ersatzkassen ist der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz gezahlt werden muss, im Bundesschnitt von 1.772 Euro zum Jahresanfang 2018 auf 2.068 Euro zu Beginn 2021 angestiegen. Das sind die Kosten, die gezahlt werden müssen, nachdem bereits die Krankenkasse ihren Anteil gezahlt hat.
Doch auch, wenn eine Person von Angehörigen zuhause gepflegt wird, drohen hohe Aufwendungen. Unter Umständen müssen die pflegenden Angehörigen ihre Arbeitszeit im Job reduzieren und die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wie man sich vor der „Armutsfalle Pflege“ schützen kann: Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten.
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