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Probleme mit der Krankenversicherung?

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Der PKV-Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher wenden können, wenn sie Ärger mit ihrem privaten Krankenversicherer haben. Vor wenigen Tagen haben die Streitschlichter ihren Jahresbericht für 2017 vorgelegt. Das Fazit: Die Zahl der Beschwerden ist zwar gestiegen, aber noch immer verschwindend gering.

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden. Dieser heißt Heinz Lanfermann und leitet eine unabhängige Schlichtungsstelle, die auch von der Bundesregierung anerkannt ist. Reicht ein Verbraucher eine Beschwerde ein, prüft die Schlichtungsstelle schnell und kostenlos die Ansprüche. Wer mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden ist, kann hinterher immer noch klagen, denn die Ansprüche verjähren nicht.

Vor kurzem hat der PKV-Ombudsmann seinen Tätigkeitsbericht 2017 vorgestellt. Leider ist die Zahl der Beschwerden um ca. 10 Prozent angestiegen. Es wurden in Summe 6.708 Anträge eingereicht.

Die gute Nachricht dabei ist, dass die Mehrheit der privat Krankenversicherten mit ihrem Versicherer zufrieden ist. Mehr als 43 Millionen Verträgen in der Krankenvoll-, Pflege- und Zusatzversicherung haben die Bundesbürger abgeschlossen. Im Verhältnis zur Anzahl der Anträge, die en Ombudsmann erreicht haben, macht das eine magere Beschwerdequote von 0,015 Prozent!

Die Beschwerden werden in der Regel relativ schnell bearbeitet. Ganze 19,5 Wochen dauert es im Schnitt, bis ein Schlichtungsspruch ergeht. Dies ist im Verhältnis zu einem „richtigen“ Rechtsstreit zu sehen. Oft nimmt ein Rechtsstreit mehrere Jahre in Anspruch. Wird dieser über mehrere Gerichtsinstanzen durchgefochten, verschlingt er viel Zeit, Energie und in der Regel auch Geld.

Es lohnt sich also, wenn unzufriedene PKV-Versicherte zunächst den Ombudsmann anschreiben. Etwas mehr als jeden vierten Streit konnte er zur Zufriedenheit beider Parteien beilegen. Und wie gesagt: Wer später dennoch klagen will, geht kein Risiko ein, weil die Verjährung während des Schlichtungsverfahrens gehemmt ist. Eine Beschwerde kann schriftlich eingereicht werden oder auch per Online-Formular. Mehr Details gibt es auf www.pkv-ombudsmann.de.