Im Sommer ist das Wetter meist schön und sonnig? Stimmt, aber deshalb sind Unwetter nicht ausgeschlossen. Speziell Hagel tritt im Sommer besonders häufig auf und richtet oft große Schäden an. Das mussten vor kurzem auch wieder viele bayrische Bürger leidvoll erfahren.
Eis und Sommer - damit verbinden viele eher Softeis, das man sich im Café oder der Eisdiele kauft. Aber im Sommer ist auch die Wahrscheinlichkeit am größten, dass es Eis vom Himmel regnet. Denn Hagel tritt in der warmen Jahreszeit besonders häufig auf. Das mussten am 11. Juni auch leidvoll viele Bayern erfahren, die in der Region Furth im Wald beheimatet sind, ein Ort nahe der tschechischen Grenze. Dort wurden allein 6.000 Autos so stark beschädigt, dass sie nun in die Werkstatt müssen, berichtete die „Mittelbayerische“.
Warum aber fällt ausgerechnet im Sommer Eis vom Himmel? Das hat mit der unglaublichen Kälte in luftigen Höhen zu tun, so klärt uns ein Wetterexperte der „Badischen Zeitung“ auf. Unglaubliche Minus 60 Grad misst das Thermometer in 16.000 Metern Höhe. Steigt nun schwüle Sommerluft nach oben und trifft auf Regenwolken, die bis in solche Höhen reichen, können sich aus dem Wasserdampf erst Tröpfchen bilden, die dann zu Eisklumpen gefrieren. Wenn sie zu schwer werden, fallen sie zu Boden,
Aber gegen Hagelschäden kann man sich natürlich versichern. Die Teilkasko springt ein, wenn am Auto Beulen zu beklagen sind. Und hier muss der Fahrer keine Angst haben, dass es teurer wird. Wer seinem Versicherer einen Schaden am Auto durch Hagel meldet, wird im Folgejahr nicht in der Prämie höhergestuft. Die Wohngebäudeversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn an Fassaden, Rollläden, Fenstern, Solaranlagen und Dächern Schäden entstehen.
Wer einen Schaden hat, sollte ihn möglichst umgehend dem Versicherer melden: am besten gut dokumentiert mit Fotos. Betroffene sind angehalten, nach einem Unwetter die Ausbreitung eines Schadens möglichst zu verhindern – beispielsweise durch das Abkleben zerschlagener Fenster mit einer stabilen Folie. Bevor der Schaden aber repariert und beseitigt wird, sollte man den Versicherer kontaktieren, falls er ihn noch begutachten will. Auch sollten keine pauschalen Kosten für Handwerker zugesagt werden: das muss ebenfalls mit dem Versicherer bzw. dessen Sachverständigen abgesprochen werden.
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In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
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Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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