Was sich 2025 für Verbraucher ändert: Neue Regeln bei Vorsorge, Finanzen und Krankenversicherung
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Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen mit sich – von höheren Garantien in der Altersvorsorge bis hin zu strengeren Regeln bei nachhaltigen Fonds. Auch in der Krankenversicherung und bei Steuern gibt es Anpassungen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen. Vorsorge:
Höhere Garantien und mehr Förderung
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent erhöht. Dadurch steigen die Garantieleistungen bei klassischen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch fondsgebundene Versicherungen profitieren durch höhere garantierte Rentenfaktoren. Diese Veränderungen wirken sich positiv auf die finanzielle Entlastung der Verbraucher aus, da monatliche Beiträge sinken können.
In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöhen sich die steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge auf 322 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt der Freibetrag für Rentner, die bAV-Leistungen beziehen, in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 187,25 Euro monatlich.
Kranken- und Pflegeversicherung: Neue Grenzen und höhere Beiträge
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung steigt auf 73.800 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro jährlich angehoben. Gesetzlich Versicherte müssen außerdem mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen – der durchschnittliche Satz liegt jetzt bei 2,5 Prozent.
In der Pflegeversicherung steigen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird zudem ein neues Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst.
Finanzen: Nachhaltigkeit und Echtzeitüberweisungen im Fokus
Nachhaltige Geldanlagen unterliegen ab 2025 strengeren Regeln. Fonds mit Begriffen wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ müssen mindestens 80 Prozent ihres Vermögens nachhaltig anlegen.
Im Zahlungsverkehr wird die SEPA-Echtzeitüberweisung ab dem 9. Januar 2025 verpflichtend für Banken. Ab Oktober dürfen die Gebühren für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als für reguläre Überweisungen.
Immobilien: Neue Grundsteuer und mehr Wohngeld
Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft. Die tatsächliche Belastung hängt von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Zudem steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent, was besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommt.
Steuern und Sozialversicherung: Entlastung für Familien
Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 Euro erhöht, und das monatliche Kindergeld steigt auf 255 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls auf 6.672 Euro pro Jahr.
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Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de