Geschädigte Kundinnen und Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook können sich freuen. Der Bund will nun beginnen, sie zu entschädigen, wenn sie bereits Ansprüche angemeldet haben. Wer dies noch nicht getan hat, sollte nicht zu lange zögern: Noch bis Mitte November können entsprechende Anträge online eingereicht werden.
Im September 2019 musste der britische Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz anmelden - und mit ihm auch populäre deutsche Firmentöchter wie Neckermann Reisen. Zu diesem Zeitpunkt existierten allein in Deutschland rund 660.000 Euro Buchungen. Viele Urlauber hatten eine Pauschalreise gebucht, sie vorab teils oder ganz bezahlt und drohten nun, auf großen Teilen ihrer Kosten sitzenzubleiben. Denn gegen Insolvenz versichert war Thomas Cook in Deutschland nur mit einem Höchst-Betrag von 110 Millionen Euro, während allein die Buchungen einen Wert von mehr als 550 Millionen Euro hatten.
Für die Geschädigten gab es zum Jahresende 2019 aber eine positive Nachricht: Die Bundesregierung gab bekannt, dass der Bund für den Fehlbetrag einspringen will. Die Auszahlung dieses Geldes soll nun nach und nach beginnen, wie die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag einräumt. Darüber berichtet kürzlich das „Handelsblatt“.
„Die ersten Anmeldungen werden aktuell abschließend geprüft, so dass die ersten Auszahlungen unmittelbar bevorstehen“, zitiert das Handelsblatt die Bundesregierung. Und nennt Zahlen: 57.000 Anträge seien bisher eingereicht worden, die Entschädigung beziffere sich bisher auf rund 76 Millionen Euro.
Viele sind noch nicht tätig geworden
Die Zahlen zeigen aber auch, dass viele geschädigte Urlauberinnen und Urlauber bisher noch keine Ansprüche angemeldet haben. Denn insgesamt rechnet das Bundesverbraucherministerium damit, dass rund 200.000 Thomas-Cook-Kundinnen und -Kunden Anspruch auf die staatliche Entschädigung haben. Mehr als 225 Millionen Euro soll das den Steuerzahler letztendlich kosten.
Wer also noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies dringend nachholen. Gelegenheit bleibt hierzu nur noch bis zum 15. November 2020. Hierfür ist es notwendig, sich unter thomas-cook.insolvenz-solution.de/login einen Account zuzulegen und die entsprechenden Formulare auszufüllen. Das Problem: Anspruch auf diese Hilfe haben nur Geschädigte, die eine Pauschalreise gebucht und einen entsprechenden Versicherungsschein haben. Deshalb werden leider nicht alle Thomas-Cook-Reisende entschädigt.
Damit zukünftig nicht wieder der Steuerzahler haften muss, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzreform. Künftig soll ein Fonds geschaffen werden, in den Reiseanbieter zur Insolvenzsicherung einzahlen müssen, wenn sie Pauschalreisen anbieten wollen.
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