Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 4. Juni 2013 (Az.: 5 W 43/13) entschieden, dass ein Hausratschaden durch das sich im Innern bildende Schmelzwasser nicht versichert ist, wenn Hagelmassen die Außentür eines Anwesens eindrücken.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 4. Juni 2013 (Az.: 5 W 43/13) entschieden, dass ein Hausratschaden durch das sich im Innern bildende Schmelzwasser nicht versichert ist, wenn Hagelmassen die Außentür eines Anwesens eindrücken.
Ein Mann und spätere Beschwerdeführer hatte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, da er seinen Hausratversicherer wegen eines Hagelschadens verklagen wollte.
Hintergrund war ein Unwetter, bei dem am Wohnort des Klägers massive Hagelschauer niedergingen. Teile der Hagelmassen drückten eine Kellertür auf und gelangten so in Versicherungsräume. Dort schmolzen sie und verursachten einen erheblichen Schaden an Hausratgegenständen des Beschwerdeführers.
Der Hausratversicherer des Beschwerdeführers lehnte es ab, für den Schaden einzustehen, da bedingungsgemäß nur die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel auf die versicherten Sachen oder auf Gebäude versichert sei, in denen sich versicherte Sachen befinden. Es stehe jedoch fest, dass die Tür durch die Hagelkörner nicht beschädigt wurde und der Schaden an den versicherten Sachen auch nicht durch die Körner selbst, sondern durch Schmelzwasser verursacht wurde.
Somit bestehe kein Versicherungsschutz.
Die Richter des Saarbrücker Oberlandesgerichts sahen das ebenso und wiesen den Antrag des Versicherten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit als unbegründet zurück.
Nach Auffassung des Gerichts beruht ein Sachschaden im Sinne der Versicherungs-Bedingungen nur dann auf einer unmittelbaren Einwirkung des Hagels, wenn dieser die zeitlich letzte, möglicherweise auch nur mitwirkende Ursache ist. Hagel wird jedoch bedingungsgemäß als fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern definiert. Schäden durch Schmelzwasser sind daher nicht versichert. Denn dabei handelt es sich um Nässe- und nicht um unmittelbarere Hagelschäden. Diese Auslegung der Versicherungs-Bedingungen erschließt sich dem durchschnittlichen, verständigen Versicherungsnehmer ohne Weiteres schon anhand der Definition des Versicherungsfalls, der neben Brand, Blitzschlag et cetera sowie Sturm und Hagel nur Leitungswasser und gerade nicht sonstiges, im Zusammenhang mit Niederschlägen entstandenes Wasser in Bezug nimmt.
Schäden durch Hagen sind im Übrigen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn er durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren oder andere Öffnungen in ein Gebäude eindringt.
Hiervon gingen die Richter aus. Denn die Tür, durch welche der Hagel in das Gebäude eingedrungen war, wurde bei dem Ereignis nachweislich nicht beschädigt. Eine ordnungsgemäß verschlossene Tür hätte dem Druck durch den Hagel aber entweder standgehalten oder sie wäre von ihm aufgebrochen und beschädigt worden.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de