Gesetzlich Krankenversicherte müssen auch auf Betriebsrenten Sozialabgaben für die Krankenkasse zahlen. Die Bundesregierung senkt nun diese Beitragslast — und führt einen Freibetrag ein. Gelten soll die neue Regel schon ab dem 1. Januar 2020.
Es ist eine gute Nachricht für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner: Künftig müssen sie weniger Sozialabgaben auf ihre zusätzlichen Altersbezüge zahlen. Das hat die Bundesregierung kürzlich auf einer Kabinettsklausur beschlossen, wie das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite mitteilt.
Hintergrund ist, dass aktuell auch Betriebsrentner auf ihre Bezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten müssen: den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das schwächt die Attraktivität der zusätzlichen Altersvorsorge, so wichtig sie sein mag. Hier soll ein Freibetrag von rund 159 Euro im Monat dafür sorgen, dass den Sparern mehr Betriebsrente im Portemonnaie bzw. auf dem Konto bleibt. Die neue Regel tritt bereits zum kommenden Jahreswechsel in Kraft.
Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag
Zwar gibt es bereits jetzt eine sogenannte Freigrenze von knapp 157 Euro auf Betriebsrenten. Der Haken daran: Freigrenze und Freibetrag sind sozialrechtlich verschiedene Dinge. Ruheständler müssen aktuell nur dann keine Kassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen, wenn diese nicht die monatliche Freigrenze übersteigt. Wer diese Grenze überschreitet, und sei es nur um einen Cent, muss aber erneut den vollen Kassenbeitrag abtreten.
Mit dem neuen Freibetrag ist das anders. Nun wird nicht mehr der volle Beitragssatz fällig, wenn die Betriebsrente die Grenze von 159 Euro knackt. Stattdessen muss nur noch auf jenen Teil der Krankenkassenbeitrag gezahlt werden, der den Freibetrag übersteigt. „Ganz konkret heißt das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 10 Euro Kassenbeiträge“, schreibt die Bundesregierung.
Rund 60 Prozent der Betriebsrentner erhalten aktuell weniger als 318 Euro per Monat ausgezahlt. Viele werden deutlich von der Reform profitieren. Durch die neue Regel zahlen sie, verglichen mit heute, höchstens den halben Krankenkassenbeitrag, prognostiziert die Bundesregierung. Doch auch die anderen 40 Prozent würden entlastet — folglich alle. Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite schreibt. Keine Änderung gibt es hingegen mit Blick auf die Abgaben zur Pflegeversicherung.
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